Hinweisgeberschutz und Meldung von Compliance-Verstößen
Um die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen sicherzustellen, vertrauen wir auf die Mithilfe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externen hinweisgebenden Personen. Damit wir diese bestmöglich dabei unterstützen, setzen wir alle Maßnahmen des betrieblichen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um.
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der hinweisgebenden Person und das Erleichtern von Meldungen. Hinweisgeber werden so gezielt vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Benachteiligungen geschützt.
Das HinSchG beschäftigt sich ausschließlich mit Hinweisen im beruflichen Kontext und betrifft unter anderem folgende Bereiche
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Verstöße gegen Strafvorschriften nach deutschem Recht
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Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder Ihrer Vertretungsorgane geht
Darunter fallen z.B. Verstöße gegen folgende Vorgaben
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Gesundheitsschutz
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Arbeitsschutz
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Umwelt-/Strahlenschutz
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Datenschutz
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Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Schutz vor Diskriminierung, sexuelle Belästigung, etc.)
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Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
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Verstöße gegen die Regelungen zur Geldwäsche-Bekämpfung, usw.
Zur Entgegennahme von Hinweisen haben wir eine interne Meldestelle (Hinweisgeberplattform) eingerichtet. Diese ist über hinweis@haewa.com oder über das untenstehende Formular erreichbar.
Meldung von Compliance-Verstößen
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