Schaltschrankkühlung - Neue F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 – zukunftsfähige
Neue F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 – zukunftsfähige

Schaltschrankkühlung

Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln bis 2050

Klimaschutz durch neue F-Gase Verordnung

F-Gase, also sogenannte fluorierte Treibhausgase gelten aufgrund des hohen Treibhauspotenzials als sehr klimaschädlich. Die neue EU-F-Gase Verordnung 2024/573 hat sich daher die Reduktion von diesen Gasen und langfristig den schrittweisen Ausstieg aus HFKW zum Ziel gesetzt. 

Betreiber solcher Anlagen müssen jetzt aber keine übereilten Neuanschaffungen einplanen, Bestandsanlagen können vorerst weiterbetrieben werden, es gelten allerdings bei der Wartung und Reparatur verstärkte Anforderungen. 

Mit häwa sicher durch die F-Gase Umstellung

Wir wissen, dass die neue Verordnung viele Anwender verunsichert und vor zahlreiche Fragen stellt. Bestehende Klimageräte von häwa bleiben zuverlässig im Einsatz – und für die Zukunft haben wir bereits eine nachhaltige Lösung vorbereitet:

Natürliche Kältemittel setzen sich zunehmend als umweltfreundliche Alternative zu den fluorierten Treibhausgasen durch und haben gegenüber den synthetischen Kältemitteln den Vorteil, dass kein PFAS freigesetzt wird.
Sehr gut für Klimageräte geeignet ist vorallem Propan (R290), das einen extrem niedrigen GWP-Wert hat.  

Vorteile natürlicher Kältemittel

Unsere Unterstützung für Ihre Kältemittelstrategie

Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess:

  • Analyse Ihrer bestehenden Anlagen
  • Bewertung der gesetzlichen Anforderungen
  • Entwicklung individueller Umstellungskonzepte
  • Beratung zu geeigneten alternativen Kältemitteln
  • Planung und Umsetzung zukunftssicherer Lösungen

So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur gesetzeskonform handelt, sondern auch nachhaltig und wirtschaftlich optimal aufgestellt ist.

Jetzt beraten lassen

Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen F-Gas-Verordnung und Kältemittelumstellung zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie kompetent und praxisnah.

FAQ zur neuen F-GASE Verordnung

  • Hersteller von Anlagen, die fluorierte Treibhausgase nutzen
  • Unternehmen, die fluorierte Treibhausgase im- und/oder exportieren
  • Betriebe, die Wartungen und Reparaturen an entsprechenden Anlagen durchführen
  • Anlagenbetreiber/-eigentümer

Die neue Verordnung gewährt einen umfassenden Bestandsschutz bis 2032, wobei die Wartung mit frischen Kältemitteln, deren GWP entsprechend hoch ist, eingeschränkt wird und auf aufbereitete Kältemittel zurückgegriffen werden muss. 

Zulässige Alternativen:

  • natürliche Kältemittel wie CO₂ (R744), Propan (R290), Ammoniak (R717) 

oder 

  • Synthetische Kältemittel (HFO/Gemische) wie R1234yf, R1234ze, R454B, R455A 
     

Kältemittel im Vergleich:

Kältemittel GWP     Typ ab 2027 zulässig? (Neuanlagen)PFAS / TFA-Risiko 

R290 (Propan)     
 
3Natürlicher KW      ✔ Ja – uneingeschränkt✔ Keines – kein Fluor

R32
 
675Synth. HFC✗ Nein (GWP > 150)⚠ HFC – kein TFA, aber PFAS-Regulierung möglich

R1234yf
 
4Synth. HFC⚠ GWP ok – aber PFAS-Verbot droht    ✗ PFAS – bildet TFA, Verbot ab 2027 möglich

R410A
 
2.088  Synth. HFC✗ Bereits verboten✗ Verboten

R404A
 
3.922Synth. HFC✗ Bereits verboten✗ Verboten

CO₂ (R744)
 
1Natürlich✔ Ja✔ Keines – kein Fluor

Nein. R290 ist zwar entflammbar nach Klasse A3, die Füllmenge in den Kühlgeräten unterschreitet die sicherheitsrelevanten Grenzwerte aber deutlich. In vielen Branchen (z.B. in der Lebensmittelindustrie) ist Propangas seit vielen Jahren problemlos um Einsatz. 

In unseren Kühlgeräten, in denen R290 als Kühlmittel verwendet wird, wird der Grenzwert der europäischen Sicherheitsnorm IEC 60335-2-40 von 150 Gramm Kältemittel pro System deutlich unterschritten. Damit werden die IATA Anforderungen erfüllt und ein Transport per Luftfracht ist weltweit ohne Einschränkung möglich. 

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